Taschenkontrolle im Einzelhandel: Ihr Recht bei dem Verdacht auf Ladendiebstahl

play_arrow
Taschenkontrolle im Einzelhandel: Ihr Recht bei dem Verdacht auf Ladendiebstahl

Was Kunden wissen sollten

Ladendiebstahl kostet den Einzelhandel jedes Jahr hohe Summen. Um sich davor zu schützen, setzen einige Geschäfte auf Taschenkontrollen. Doch nicht immer sind diese Maßnahmen rechtlich zulässig. Dr. Grit Kittelmann von der Verbraucherzentrale Berlin erklärt, welche Rechte Kunden haben und wann sie eine Kontrolle verweigern dürfen.

Muss ich meine Tasche im Geschäft kontrollieren lassen?

Viele Kunden kennen die Situation: Man verlässt den Laden, hat nichts Unrechtes getan – und plötzlich bittet ein Mitarbeiter darum, die Tasche zu öffnen. Doch laut Dr. Kittelmann ist das nicht erlaubt: „Taschenkontrollen sind grundsätzlich unzulässig, wenn kein konkreter Verdacht gegen Sie vorliegt.“ Das bedeutet, dass ein Verkäufer oder Sicherheitsdienst nicht einfach so eine Kontrolle verlangen kann – selbst dann nicht, wenn ein Schild im Eingangsbereich darauf hinweist. Nur wenn ein Kunde tatsächlich beim Diebstahl beobachtet wurde, gibt es eine rechtliche Grundlage für eine genauere Überprüfung.

Was passiert, wenn ich eine Kontrolle verweigere?

Auch wenn Kunden ihre Taschen nicht vorzeigen müssen, hat der Ladenbesitzer dennoch Möglichkeiten zu reagieren. „Verweigern Sie die Kontrolle, darf der Ladeneigentümer Ihnen aber übrigens Hausverbot erteilen“, erklärt Kittelmann. Das bedeutet, dass Kunden zukünftig nicht mehr in diesem Geschäft einkaufen dürfen. Eine Durchsuchung erzwingen kann das Personal aber nicht.

Wie kann ich mich gegen unrechtmäßige Kontrollen wehren?

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich wehren. „Wenn Sie zu Unrecht oder gegen Ihren Willen festgehalten werden, sollten Sie bei der Polizei Strafanzeige erstatten“, rät Dr. Kittelmann. Denn nur die Polizei darf tatsächlich eine Durchsuchung vornehmen. Kunden, die schlechte Erfahrungen mit Taschenkontrollen gemacht haben, können außerdem überlegen, ob sie künftig woanders einkaufen möchten.

Rechte kennen und bewusst einkaufen

Taschenkontrollen im Einzelhandel sind nur dann erlaubt, wenn es einen konkreten Verdacht auf Diebstahl gibt. Wer seine Rechte kennt, kann sich gegen unzulässige Kontrollen wehren und selbst entscheiden, wo er einkauft. Dr. Kittelmann rät, sich nicht unter Druck setzen zu lassen – und im Zweifelsfall einfach das Geschäft zu wechseln.

expand_less